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Info-Center

Allgemeines

Tierärztliche Klinik Dr. Schille ist jetzt
Kleintierzentrum am Obermain

Liebe Tierbesitzer,

seit jeher haben wir uns mit unserer ganzen Leidenschaft und Fachkompetenz um die gesundheitlichen Belange unserer vierbeinigen Patienten und deren Besitzer gekümmert.

Dies ist auch in Zukunft unser absoluter Anspruch.

In den letzten vierzig Jahren haben wir unter dem Namen „tierärztliche Klinik Dr. Schille“ einer großen Anzahl an Patienten mit Rat und Tat, rund um die Uhr zur Seite gestanden. Verschiedene, vor allem arbeitszeitrechtliche Vorschriften und unser Wunsch weiterhin qualitativ hochwertigste Medizin für Ihre Haustiere liefern zu können, ermöglichen es uns nicht mehr unsere 24-Stunden-Notdienstbereitschaft aufrecht zu erhalten.

Daher haben wir uns entschieden, unseren Status als „tierärztliche Klinik“ zum 01.08.2020 aufzugeben. Meine Mitarbeiter und ich werden uns unter dem Namen „Kleintierzentrum am Obermain“ gerne und umfänglich um alle gesundheitlichen Belange Ihrer Schützlinge bemühen, und uns auch am Wochenende für das Wohl und die Gesundheit der stationären und ambulanten Patienten kümmern.

Bitte beachten Sie dazu unsere neuen Zeiten zur Terminsprechstunde und zu den Erreichbarkeiten im Notfall:

Öffnungszeiten:

Terminsprechstunden:
Mo-Fr.:                   09.00 bis 12.30 Uhr und 15.00 bis 18.00 Uhr
Sa:                         10.00 bis 12.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Fr:                    08.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 - 18.00 Uhr
Sa:                         08.30 bis 12.00 Uhr
Im Notfall
Notfall Landkreis CO/KC/LIF
zentrale Notrufnummer  0900-5911000  (kostenpflichtig)

Vergütung

Alle Tierärzte sind verpflichtet sich an die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) zu halten.

Diese regelt verbindlich für alle Tierärzte die Vergütung der verschiedenen Leistungen und Operationen. Wir berechnen im Regelfall den einfachen Satz der GOT.

Zum 14. Februar 2020 hat die Bundesregierung eine sogenannte „Notdienstgebühr“ erlassen.

Zitat: Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr" in Höhe von 50,00 Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird es dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen, anstatt wie bisher maximal zum 3-fachen Satz.

In der GOT ist auch genau geregelt, zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten. Täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages

(Quelle: Bundestierärztekammer)

Merkblatt „Notdienstgebühr" in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Weitere Informationen zur neuen Gebührenordnung für Tierärzte gültig ab 22.11.2022 finden Sie auf folgender Seite: GOT 2022

Unsere Philosophie

Wir sind bemüht die Erkrankungen unserer Patienten mit modernsten Mitteln zu diagnostizieren und nach neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu behandeln. Dabei versuchen wir uns den Sorgen und Fragen unserer Patientenbesitzer möglichst menschlich und fürsorglich anzunehmen.

Leider kann nicht jede Erkrankung vollständig geheilt werden. Es gibt Krankheitsfälle, die einer noch spezielleren Diagnostik (z.B. Computertomographie) und Behandlung (z.B. Hüftendoprothesen) bedürfen. In diesen Fällen überweisen wir Sie gerne an eine noch spezialisiertere Tierklinik. Manch andere Krankheitsfälle können wir nur palliativ begleiten. Auch in den schwersten Stunden stehen wir Ihnen und Ihren Lieblingen gerne zur Seite.

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